Die Hinterlassenschaft der Verstorbenen ist der Spiegel der Lebenden
Jede noch so detaillierte Planung Ihres Nachlasses ist nutzlos, wenn Sie sich nicht darauf verlassen können, dass Ihr letzter Wille auch nach Ihren Vorstellungen umgesetzt wird.
Um im Rahmen einer Willensvollstreckung die Anordnungen des Erblassers konfliktfrei umzusetzen und für alle Parteien eine gütige Lösung herbeizuführen, braucht es profunde Kenntnisse in allen finanziellen und rechtlichen Belangen, eine hohe Sozialkompetenz sowie grosse Erfahrung im Projektmanagement.
Durch den Einsatz von Projektspezialisten anstelle von Anwälten als Willensvollstrecker haben Sie eine grössere Gewähr, dass Ihre Wünsche und Auflagen unkompliziert und unbürokratisch abgewickelt werden. Denn wir sind an einer reibungslosen und effizienten Durchführung in Ihrem Sinne interessiert.
Bei der Willensvollstreckung hat die ‚Vermögensverwaltung im Zusammenhang mit der Erbschaft’ eine besondere Bedeutung, denn die Struktur des hinterlassenen Vermögens kann sehr vielschichtig sein, so dass die Anforderungen zu dessen effizienten Verwaltung sehr hoch sind. So finden sich möglicherweise darin verschiedene Liegenschaften, Mobilien, Kunstwerke und Antiquitäten, Bankkonti und Depots, Darlehen, immaterielle Werte und mehr. Um hier den Überblick zu behalten und dies alles zu verwalten braucht es beträchtlich viel Wissen und ein logisch-analytisches Vorgehen. Es ist unser Ziel, Vermögenswerte zu erkennen und zu erhalten. Dabei stellen wir gemeinsam mit Ihnen ein Ihren Zielsetzungen entsprechendes, individuelles Profil für die Vermögensverwaltung zusammen und sorgen für eine konsequente Umsetzung.